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AAB (Allgemeinen Ausstellungs - Bestimmungen) Juni 2004

(Quelle: AAB (Allgemeinen Ausstellungs - Bestimmungen) Juni 2004 des ZDRK)

 

§ 8

Transport, Unterbringung und Versorgung der Tiere

 

Die Tiere sind in geeigneten Transportbehältnissen anzuliefern, die eine einwandfreie Be- und Entlüftung aufweisen und der Größe der Tiere entsprechen. Verstöße hiergegen können nach dem Tierschutzgesetz eine polizeiliche Anzeige zur Folge haben. Die Transportbehälter müssen mindestens den Größen laut Tierschutzverordnung entsprechen.

 

Bei allen Ausstellungen ist das Einlegen von reinen Drahtrosten in die Ausstellungskäfige nicht erlaubt. Mit Kunststoff ummantelte Drahtroste sowie reine Kunststoff- oder Holzroste sind zugelassen.

Bei allen Ausstellungen – insbesondere bei Jungtierschauen in der warmen Jahreszeit – ist durch geeignete Maßnahmen, wie  z. B. Wahl eines entsprechenden Ausstellungsraums, Wahl des Standortes der Ausstellungskäfigen zur Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung, Gewährleistung eines angemessenen Luftaustauschs, Vermeidung von Zugluft dafür Sorge zu tragen, dass die klimatischen Bedingungen während der gesamten Ausstellungszeit und der Bewertung Leben und Gesundheit der Tiere nicht gefährden.

 

Die Mindestgröße der Ausstellungskäfige beträgt in Zukunft:

 

 

L (cm) x B (cm)

für große Rassen

65 x 65

für mittelgroße Rassen

60 x 60

für kleine und Zwergrassen

50 x 50

 

 

In einer Übergangszeit bis zum 31.12.2005 können auch noch geringfügig abweichende Käfiggrößen gewählt werden, jedoch ist auf jeden Fall eine Größe, der Körpermasse und dem Typ der Tiere angemessene Käfigfläche zu gewährleisten.

 

Die Ausstellungskäfige müssen – ggf. durch Nachrüstungsmaßnahmen – so gestaltet sein, dass die ausgestellten Tiere sich nicht verletzen bzw. sich gegenseitig Verletzungen zufügen können.

 

Bei sämtlichen Schauen stehen die Tiere von der Einlieferung bis zur Auslieferung unter der Obhut der Schauleitung; sie werden während dieses Zeitraums in der Regel von Beauftragten der Schauleitung gefüttert und versorgt

 

Es ist ohne Genehmigung der Ausstellungsleitung nicht statthaft, die Tiere von der festgelegten Ausstallzeit aus dem Käfigen zu nehmen oder von der Schau zu entfernen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Käfiggröße und deren Rassen

 

Rassen

L (cm) x B (cm)

 

große Rassen

65 x 65

 
 

DR, DRSch, DW

 

 

mittelgroße Rassen

60 x 60

 

MW, HGrS, GrCh, MSch,EW, DGrS, Bu, BlW, BlgrW, SchwW, WW, GrW, WH, RN, WN, GrM, Kal,J, RhSch, Th, WG, Ha, Al, Hav, Sa,Rex, A, Fu

 

 

kleine und Zwergrassen

50 x 50

 

KlSch, Sep, DKlW, KlCh, DL, MF, SaG, Rh, L, Pf, KlS, Esch, H, Loh, M, Si, SchwGr, R,KbrLot, Jam, ZwW, ZwSch, He, FbZw, ZwRex, ZwFu

 

 

 

 

Transportbehältnisse und deren Rassen

 

Auf der Tagung in Frierichsroda hat die ZDRK-Standardkomision am 20. Juni 2006 die Festlegung, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT e.V.) übernommen und beschlossen, die diesbezüglichen Vorschriften konkreter zu fassen. Die Änderung der AAB sieht daher folgende Bestimmungen vor.

 

Demnächst werden in §8 (AAB) auch die vorgeschriebenen Mindestmaße für die Transportbehältnisse konkret angegeben. 

 

Eine unverstellbare Lüftungsfläche (etwa 30% der Grundfläche) ist dazu erforderlich.

 

Rassen

Flächen

(cm2)

Maße  

T x B  x H

(cm)

 

große Rassen

1925

55 x 35 x 40

DR, DRSch, DW

 

 

mittelgroße Rassen

1350

45 x 30 x 35

MW, HGrS, GrCh, MSch,EW, DGrS, Bu, BlW, BlgrW, SchwW, WW, GrW, WH, RN, WN, GrM, Kal,J, RhSch, Th, WG, Ha, Al, Hav, Sa, Rex, A, Fu

 

 

kleine Rassen

850

35 x 25 x 30

KlSch, Sep, DKlW, KlCh, DL, MF, SaG, Rh, L, Pf, KlS, Esch, H, Loh, M, Si, SchwGr, R,KbrLot, Jam

 

 

Zwergrassen

600

30 x 20 x 25

ZwW, ZwSch, He, FbZw, ZwRex, ZwFu

 

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