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Farbe der Holländerkaninchen 
(Quelle Text: Deutscher Standard (ZDRK) 2004 mit Ergänzung)

(Position 6)

Zugelassen sind die  Farbenschläge schwarz-weiß, blau-weiß, grau-weiß (in den Abstufungen hasen-, wild-, dunkel und eisengrau), thüringerfarbig-weiß, gelb-weiß, havannafarbig-weiß, japanerfarbig (schwarz/gelb) -weiß, fehfarbig-weiß und chinchillafarbig-weiß. 
Die Grundfarbe ist rein weiß.
Die Zeichnungsbilder sind farbig. Für die Beurteilung der Zeichnungsfarben sind die bei den betreffenden Rassen genannten Forderungen für Farbe maßgebend und sinngemäß anzuwenden. Dies gilt auch für die Augenfarbe.
Bei den japanerfarbigen Tieren müssen in der Rumpfzeichnung mindestens zwei Farbfelder auf jeder Seite vorhanden sein.
Bei den Farbenschlägen gelb-weiß und japanerfarbig-weiß ist die gelbe Zeichnungsfarbe in unterschiedlicher Intensität zugelassen. 
Die Krallen sind bei allen Farbenschlägen pigmentlos ( weiß ).

 (Stand 01. Okt. 2007)

 

 

ein Bild

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geschlossenes Genick mit weißen Fleck

schwerer Fehler

leicht offenes Genick mit farbigen Fleck

schwerer Fehler


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weiße Flecken im dunklen Zeichnungsfeld oder umgekehrt 

(dunkle Flecken in der weißen Zeinungsfarbe)

schwerer Fehler

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in der Iris auftretende und von der übrigen Augenfarbe abweichende Augenflecke

schwerer Fehler

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blaues Auge     (Augenfarbe der Iris wie beim Weißen Wiener)

schwerer Fehler

 

 

© 2004 by Tatjana Ruthmann


 

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