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Die Kopfzeichnung und die Rumpfzeichnung
 
Der Faktor für Holländerzeichnung ist „s.../s...“.
Die Zeichnung des Kopfes besteht aus der Farbe des jeweiligen Farbenschlags. Sie fängt über der Stirn unmittelbar bei den Ohren an und umschließt die Augen weitläufig (ca. 1 cm), bedeckt gleichmäßig die Backen und schließt im Genick mit einer leichten Rundung ab. Die Backenzeichnung kann rund (kugelförmig) oder oval (eiförmig) sein, sie darf nicht bis in die Mundwinkel oder Spürhaare hineinreichen. Vor den Ohren auf der Stirn, erkennen wir eine scharfe weiße Spitze (Blesse).
Fehlerhaft ist eine ungleichmäßige oder tiefe Backenzeichnung. Kleine Zacken im Genick (hinterer Abschluss) oder an der Backenzeichnung gelten als leichte Fehler und bringen Punkabzüge. In gleicher Weise werden auch Fehler wie breite, stumpfe, gezackte oder schmale Blesse gestraft, sowie kleine Einläufer in die Grundfarbe.
Dagegen würde eine schiefe oder ungleichmäßige Kopfzeichnung, eine bis in die Spürhaare hineinragende Backenzeichnung, eine bis in die Ohrenwurzel reichende Genickzacke, eine durchgehende Blesse sowie starke über 3 cm lange Einläufer in die Grundfarbe zum Ausschluss von der Bewertung führen und mit „nicht befriedigend“ gestraft werden.
 
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Die Rumpfzeichnung bedeckt in der jeweiligen Zeichnungsfarbe die hintere Hälfte des Körpers, dabei werden auch die Hinterläufe bis zu den weißen Manschetten bedeckt.
Sie beginnt etwa in der Mitte des Rumpfes und in der Mitte des Hinterlaufes (zwischen Sprunggelenk und Zehen), dort wo die weiße Grundfarbe auf die Zeichnungsfarbe trifft, entsteht ein Ring. Die Ringe (am Rumpf und an den Hinterläufen) sind scharf abgegrenzt.
Kleine Zacken oder ein etwas schiefer Ring sind häufig Fehler. Kurze oder lange Manschetten, die vom Ideal abweichen, sowie gezackte oder schiefe Manschetten bedingen einen Punktabzug.
Ein völlig schiefer Ring, eine Ringzeichnung, die einen oder beide Vorderläufe erfasst, ein stark von der Mitte abweichender zu kurzer oder zu langer Ring oder eine zu große Ringzacke (über 3 cm), oder wenn eine oder beide Manschette völlig fehlen, eine zu lange Manschette (die das Sprunggelenk erreicht) oder wenn die Zeichnungsfarbe die Zehen erfasst bzw. durch die Zehen hindurch reichen, werden mit Ausschluss -„nicht befriedigend“- als schwerer Fehler bestraft.
 
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